Mitglied der DGTA werden

Es gibt zwei Möglichkeiten, Mitglied der DGTA zu werden:

Außerordentliche Mitgliedschaft

Voraussetzung für die außerordentliche Mitgliedschaft ist der Nachweis von Grundlagenwissen in Transaktionsanalyse. Diesen Nachweis kann man nach dem Besuch eines Einführungskurses bekommen. In der TA-Szene nennt man diese Einführungskurse "101-Kurse". Eine Übersicht über Kurstermine finden Sie in der Rubrik Bildungsangebote auf dieser Homepage.

Den Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft stellt man bei der Geschäftsstelle der DGTA. Hier gibt es auch weitere Informationen über das Aufnahmeverfahren. Wenn Sie das Aufnahmeverfahren bestanden haben können Sie sich hier als außerordentliches Mitglied registrieren.

Die Mitgliedschaft ist kalenderjährlich und kostet für außerordentliche Mitglieder € 175,- im Jahr. Sie werden damit Mitglied in der DGTA, im BVTA (Berufsverband der TransaktionsanalytikerInnen in Deutschland) und in der EATA (Europäische Gesellschaft für Transaktionsanalyse). In diesem Betrag ist auch der Bezug der Zeitschrift für Transaktionsanalyse mit enthalten.

Ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied der DGTA kann nur werden, wer nach mindestens drei Jahren Weiterbildung den Nachweis "Praxiskompetenz" erworben hat. Über die Rahmenbedingungen einer Weiterbildung und über die Prüfungsbestimmungen informiert die Geschäftsstelle der DGTA. Wenn Sie Nachweis "Praxiskompetenz" erworben haben können Sie sich hier als ordentliches Mitglied registrieren.