In die Ethikkommission können nur TSTAs, in Ausnahmefällen PTSTAs der DGTA berufen werden. Nach Möglichkeit sollten alle 4 Anwendungsfelder vertreten sein. Mitglieder der Ethik-Kommission sollten in der DGTA keine Doppelfunktionen haben.
Die Ethik-Kommission wird von der/dem Vorsitzenden der Kommission bei Bedarf einberufen. Es sollen nach Möglichkeit immer alle Mitglieder teilnehmen. Die Tagesordnung wird von den Mitgliedern festgelegt, die Ergebnisse werden protokolliert. Bei der nachfolgenden Sitzung werden die durchgeführten Aktionen überprüft.
Die Mitglieder der Kommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Ausscheiden aus der Kommission weiter. Eine Ausnahme stellt die Berichtspflicht an den Vorstand dar, die besteht, sobald Sanktionen erteilt werden müssen oder Belange des gesamten Verbands betroffen sind. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Protokolle und interne Unterlagen stehen nur den Mitgliedern der Kommission zur Verfügung
Falls notwendig kann die Kommission für spezifische Fragestellungen externe Berater hinzuziehen, denen gegenüber die Anonymität von Betroffenen zu wahren ist.
Die Sitzung wird von der/dem Vorsitzenden oder stellvertretend von einem anderen Mitglied geleitet.
Zu den Aufgaben gehören u. a.:
Sämtliche Anfragen, Beschwerden oder Klagen werden von der Ethik-Kommission der DGTA unter Wahrung der Vertraulichkeit behandelt.
Bei Bedarf kann der Ethics Advisor der EATA hinzugezogen werden.
In Fällen, die den Verband insgesamt betreffen, kann die Vertraulichkeit gegenüber dem Vorstand der DGTA aufgehoben werden.
Die Ethik-Kommission kann zur Klärung ethischer Fragen und zur Aufklärung bei möglicherweise vorliegendem ethischem Fehlverhalten Informationen einfordern, eine mündliche oder schriftliche Befragung der Betroffenen durchführen, Betroffene vorladen und weiter Maßnahmen ergreifen, die zur Aufklärung beitragen.
Kommt es zu einer „ethischen Klage“ so wird verfahrensmäßig zunächst der Sachverhalt geklärt und festgestellt, ob und in welcher Weise bestehende Richtlinien verletzt wurden und wer dadurch möglicherweise einen Schaden erlitten hat.
Im Falle einer ethischen Klage wird die beklagte Person darüber informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die involvierten Personen (klagende und beklagte Person) können schriftlich oder mündlich angehört werden. Die Ethik-Kommission hat dabei die Aufgabe, sich möglichst objektiv ein Bild über die Angelegenheit zu machen.
Wenn sich zeigt, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, wird die betreffende Person mit ihrem Verhalten konfrontiert und zu einer Verhaltensänderung aufgefordert. Es können Auflagen erteilt und Ermahnungen bzw. Abmahnungen ausgesprochen werden. Die Auflagen sollen dazu dienen, Einsicht in Fehlverhalten und Verhaltensänderungen zu bewirken.
Das Anliegen der Person, die unethisches Verhalten erfahren hat, und der möglicherweise entstandene Schaden müssen gewürdigt und angemessen behandeln werden.
In diesem Prozess hat die Ethik-Kommission die Funktion eines Mediators, vermittelt gegebenenfalls zwischen den Parteien oder bemüht sich, für alle Beteiligten ausreichend Schutz zur Verfügung zu stellen, Wiederholungen von Fehlverhalten zu verhindern oder einen „Täter-Opfer-Ausgleich“ herbeizuführen.
Handelt es sich um gravierendes Fehlverhalten bzw. um einen gravierenden Schaden (z.B. um sexuellen Missbrauch oder Gewalt) so ist es Aufgabe der Ethik-Kommission, den Vorstand unter Aufhebung der Anonymität und der Verschwiegenheitspflicht darüber zu informieren und angemessene Sanktionen vorzuschlagen. Die Ethik-Kommission hat dabei beratende Funktion.
Der Vorstand verhängt Sanktionen und setzt sie durch.
Sanktionen können u. a. sein:
Im Fall möglicher Haftungsfragen oder möglicher Regressansprüche ist der Vorstand frühzeitig und in allen Einzelheiten zu informieren.
Wird ein Ethik-Verfahren gegen einen Funktionsträger der DGTA eingeleitet, ist zu klären, in wie weit das Ethik-Verfahren dessen Funktion beeinträchtigt. Ggf. muss - nach Entscheidung des Vorstands - die Funktion zeitweise ausgesetzt oder beendet ganz werden.
In allen Teilen eines ethischen Verfahrens muss sich die Ethik-Kommission ein größtmögliches Maß an Offenheit, Objektivität und Neutralität erarbeiten. Sie gewährt Anonymität, wenn dies gewünscht und angemessen ist, unterstützt Problemlösungen und muss sich selbstreflexiv auch über mögliche eigene persönliche Befangenheiten und Konsequenzen ihrer Arbeit im Klaren sein.
Um die Arbeitsfähigkeit der Kommission zu gewährleisten sollte bei Ausscheiden eines Mitglieds schnellstmöglich eine Nachfolge gefunden werden. Bei Rücktritt der/des Vorsitzenden übernimmt der/die stellvertretende Vorsitzende kommissarisch die Leitung bis zur Neuwahl bei der nächsten Mitgliederversammlung der DGTA.